In den letzten Jahren sind bequeme, flexible und umweltfreundliche E-Bikes auf der ganzen Welt beliebt geworden.
Der entsprechende Markt hat ein explosives Wachstum erlebt. Die Aussichten für die Industrie ist im Allgemeinen optimistisch, aber die Normen und Vorschriften der verschiedenen Länder und Regionen sind nicht die gleichen, für den Export von Unternehmen, um eine gewisse Wirkung zu bringen.
In diesem Artikel werden die relevanten Richtlinien für den Vertrieb und die Ausfuhr von E-Bikes zu Ihrer Information zusammengestellt.
Zollrechtliche Einreihung von E-Bike-Verkaufsstellen
| Elektrofahrrad | 8711600010 |
| Tarifsatz | 45% |
| Mehrwertsteuersatz | 13% |
| Anforderungen an Regulierungsdokumente | 6A |
| Inspektions- und Quarantänevorschriften | M/L |
| Elemente der Erklärung | 1. Name des Produkts; 2. Art der Marke; 3. Exportvorteile; 4. Art des Motors; 5. |
Die wichtigsten internationalen und nationalen technischen Normen
| Nation | Einschlägige Vorschriften und Normen | Bemerkung |
|---|---|---|
| China | GB 17716 "Allgemeine technische Bedingungen für elektrische Fahrräder" | |
| Japan | 1. JIS D 9115 "Konstruktionsrichtlinien für elektrounterstützte Fahrräder" 2. BAA (JAPAN) "Sicherheitsstandards für elektrisch unterstützte Fahrräder" | 1. JIS: Japanischer Industriestandard 2. BAA: Standard des japanischen Radsportverbandes |
| Europäische Union | EN 15194 "Fahrrad Elektrofahrrad EPAC zweirädriges Fahrrad" | |
| Amerika | CFR1512 Titel 1512 des Code of Federal Regulations, Anforderungen an Fahrräder | E-Bikes werden von der Consumer Product Safety Commission (CPSC) reguliert. |
Anforderungen für technische Handelsmaßnahmen auf wichtigen Märkten
EU
Die neue Fassung der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Abkürzung MD) ist am 29. Dezember 2009 in Kraft getreten und gilt für mobile Maschinen, mechanische Geräte, Maschinen zur Personenbeförderung und Sicherheitszubehör.
Es handelt sich um eine obligatorische Zertifizierung für den EU-Markt.
Produkte, die dieser Richtlinie entsprechen, müssen unabhängig davon, ob sie von Unternehmen innerhalb der EU hergestellt oder aus anderen Ländern importiert wurden, solange sie auf dem EU-Markt verkauft werden, die CE-Kennzeichnung tragen, die angibt, dass das Produkt die grundlegenden Anforderungen des "Neuen Konzepts zur technischen Harmonisierung und Normung" der EU erfüllt hat.
Die E-Bike-Norm EN 15194:2017 wurde am 19. März 2019 zu einer harmonisierten Norm im Rahmen der Maschinenrichtlinie und damit zu einer verbindlichen Vorschrift.
Die auf dem europäischen Markt verkauften E-Bikes müssen die Anforderungen der Norm EN 15194:2017 erfüllen, und die CE-Kennzeichnung wird auf dem gesamten Fahrzeug vorgeschrieben.
Die Norm verlangt eine bewertete Spannung des E-Bike-Akkus von nicht mehr als 48V, eine maximale Abreißgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h, eine maximale Dauerleistung von nicht mehr als 250W und eine maximale Sattelhöhe von mindestens 635mm für die private oder gewerbliche Nutzung.
Das gesamte Fahrrad muss der MD-Maschinenrichtlinie, der EN12100-Risikoanalyse, der WEEE-Richtlinie über das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten, der RoHS-Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, der EMV-Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit und der REACH-Verordnung über Chemikalien entsprechen.
Vereinigte Staaten
Die Vorschriften der National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) stufen E-Bikes mit niedriger Geschwindigkeit als Verbraucherprodukte ein, und E-Bike-Produkte fallen in die Zuständigkeit der Consumer Product Safety Commission (CPSC).
Die U.S. Consumer Product Safety Commission (CPSC) schreibt vor, dass Elektrofahrräder oder -dreiräder mit niedriger Geschwindigkeit, die für den kommerziellen Gebrauch hergestellt werden, mit Pedalen ausgestattet sein müssen und einen Elektromotor mit einer Leistung von höchstens 750 W haben dürfen (750W-Elektrofahrräder) eine Geschwindigkeit von höchstens 32 km/h (20 mph) für eine 77 kg (170 lb) schwere Person.
Außerdem dürfen sie ein Gesamtgewicht von höchstens 50 kg haben, und das gesamte Fahrzeug muss die Anforderungen von 16 CFR Teil 1512, ul 2849+ed1:2019 erfüllen.
Australien
Der Motor Vehicle Regulations Standards Act (MVRSA) der australischen Regierung schreibt vor, dass alle Straßenfahrzeuge den Australian Design Rules (ADR) entsprechen müssen, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen.
Zu den erfassten Fahrzeugen gehören Fahrräder und Elektrofahrräder.
Die australischen Vorschriften schreiben vor, dass Elektrofahrräder eine Nennspannung von höchstens 48 V, eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und eine maximale Dauerleistung von nicht mehr als 250 W haben dürfen.250W-E-Bike), eine maximale Sattelhöhe von mindestens 635 mm und einen Radstand von mindestens 640 mm, mit Ausnahme von Rennrädern und besonders konstruierten Fahrrädern.
Die kompletten Fahrzeuganforderungen entsprechen AS 15194:2016, AS 1927:2010+A1:2014.
Japan
In Japan ist die Verwendung von Elektrofahrrädern streng geregelt. In Japan sind nur "intelligente Elektrofahrräder" für den Straßenverkehr zugelassen, und die elektrische Energie darf nur zur Unterstützung der menschlichen Tretbewegung verwendet werden:
- Unter allen Straßenbedingungen und bei einer Geschwindigkeit von weniger als 15 km/h sollte die elektrische Unterstützung in etwa der menschlichen Leistung entsprechen, darf aber nicht größer sein als die menschliche Leistung.
- Wenn die Geschwindigkeit 15 km/h übersteigt, wird die Obergrenze der elektrischen Leistung bei allen Straßenverhältnissen um 1/9 für jede Erhöhung der Geschwindigkeit um 1 km/h verringert.
- Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 24 km/h wird das gesamte elektrische Assistenzsystem des Fahrzeugs abgeschaltet.
- Das gesamte Stromversorgungssystem muss innerhalb von 1 Sekunde, nachdem der Mensch in die Pedale tritt, in Betrieb genommen werden, und das Stromversorgungssystem muss innerhalb von 1 Sekunde, nachdem der Mensch aufhört zu treten, abgeschaltet werden.
- Um Strom zu sparen, sollte das intelligente Elektrofahrrad in den Ruhezustand übergehen, wenn es für eine bestimmte Zeit (3-5 Minuten) nicht mehr fährt.
- Es muss gewährleistet sein, dass die Fahrt ununterbrochen stattfindet und die elektrische Leistung nicht unterbrochen wird.
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